
Rechtsanwalt Dr. Johann Postlmayr ist Partner der Kanzlei Estermann & Partner OG, Mattighofen.
Der Schwerpunkt seiner praktischen Tätigkeit liegt im Verkehrsrecht.
Dieses umfasst die Verteidigung im Strafprozess und Verwaltungsstrafverfahren, die Vertretung im Zivilprozess sowie in den Administrativverfahren vor den Bezirkshauptmannschaften und Landespolizeidirektionen und in Versicherungs(regress)verfahren vor den Zivilgerichten.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Homepagebetreibers ist auch das Führerscheinrecht.
Seit seiner Eintragung als Rechtsanwalt und Strafverteidiger im Jahr 1993 hat RA Dr.Postlmayr rund 3000 Führerscheinfälle vertreten, in den letzten Jahren durchschnittlich 200 pro Jahr.
Vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) vertritt Dr. Postlmayr nicht nur verwaltungsstrafrechtliche Fälle sondern auch solche betreffend behördliche Bewilligungs- und Entzugsverfahren.
Dies bisher vor diesem Höchstgericht in mehr als 400 Fällen, wovon im Internet (RIS – Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes) rund 260 Fälle unter dem Begriff „Postlmayr“ abgefragt werden können, da die meisten Senate des VwGH erst seit etwa 20 Jahren die Namen der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer, nun Revisionswerber veröffentlichen.
Auf die Darstellung der Erfolgsbilanz muss aus standesrechtlichen Gründen verzichtet werden.
Ein besonderes Interessensgebiet von RA Dr. Postlmayr stellt auch das Verfassungsrecht dar.
Dazu gehören die Verfahren vor dem VfGH (Verfassungsgerichtshof) und vor dem EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte); vor diesen Gerichtshöfen hat Dr. Postlmayr ständig eine Reihe von Verfahren anhängig, in welchen es im Wesentlichen darum geht, ob die behördlichen Entscheidungen der österreichischen Bundesverfassung bzw. die dabei angewendeten Verordnungen dem Gesetz entsprechen und die innerstaatlichen Entscheidungen mit der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) in Einklang stehen.
Dazu ergangene Entscheidungen der Höchstgerichte finden Sie im Rechtsprechungsteil dieser Homepage.